LABISO AGB
Stand: 13.09.2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten für die zwischen der Labiso GmbH und dem Kunden vereinbarten Dienstleistungsverträge. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese Bedingungen zwischen den Vertragsparteien. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt.
Als Kunde im Sinne dieser Bedingungen kann ausschließlich ein Unternehmer auftreten, sodass diese Bedingungen nur im B2B-Verhältnis und nicht im B2C-Verhältnis gelten.
Die Labiso GmbH ist offizieller Vertragspartner der Firma Odoo S.A., Chaussée de Namur 40, 1367 Grand-Rosière, Belgien. Zwischen der Labiso GmbH und Odoo S.A. besteht ein separater Vertrag, wonach die Labiso GmbH nicht als Verkäufer der Software für Odoo S.A. tätig wird, sondern den Kunden bei der Arbeit mit der Software berät und diese gegebenenfalls anpasst. Das System des Kunden wird entweder bei Odoo S.A. oder der Labiso GmbH auf einem Server gehostet, sodass der Kunde lediglich Mieter der Software ist und nicht deren Erwerber. Ansprüche wegen Softwaremängeln sind daher gegenüber Odoo S.A., nicht aber gegenüber der Labiso GmbH geltend zu machen. Sollte auf Wunsch des Kunden seitens der Labiso GmbH eine (Neu-)Programmierung einer Software erfolgen, verbleiben die Eigentumsrechte bei der Labiso GmbH, und der Kunde erhält entsprechende Nutzungsrechte.
§ 2 Vertragsschluss
Die Kommunikation mit der Labiso GmbH findet ausschließlich digital statt. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Eine rechtliche Bindung tritt nur dann ein, wenn das elektronische Angebot des Kunden seitens der Labiso GmbH durch eine elektronische Auftragsbestätigung angenommen wird oder die Labiso GmbH mit der Leistungserbringung beginnt. Die gesamte Vertragsabwicklung erfolgt elektronisch.
Der Kunde ist zwei Wochen an seine Erklärung zum Abschluss von Verträgen gebunden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Hauptgegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Beratung und Einführung der Software Odoo Enterprise für Kunden, einschließlich der Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen und Webdesign gemäß den individuellen Anforderungen des Kunden. Betreiber des Systems bleibt zu jeder Zeit der Kunde.
Die Erbringung der Dienstleistungen der Labiso GmbH setzt voraus, dass der Kunde im Besitz einer gültigen Odoo Enterprise Software-Lizenz ist. Sollte der Kunde eine solche nicht vorweisen können, behält sich die Labiso GmbH vor, die Leistung zumindest so lange zu verweigern, bis die Lizenz erworben wurde. Erwirbt der Kunde keine Lizenz, darf die Labiso GmbH die Erbringung der Leistung dauerhaft verweigern.
Die Mitarbeiter der Labiso GmbH arbeiten ausschließlich mit dem eigens für sie eingerichteten und vom Kunden bezahlten Administrator-Account für die Odoo Enterprise Datenbank. Dies dient der Ermöglichung der Konfiguration und Beratung sowie dem Nachweis im System, welcher Benutzer welche Arbeiten vorgenommen hat. Eine Mitbenutzung des Accounts des Kunden ist ausgeschlossen.
Auf Wunsch des Kunden programmiert die Labiso GmbH über ihre beratende Tätigkeit hinaus eine den Wünschen des Kunden entsprechende Software oder Module. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird die Software von Odoo individuell verändert. Die Labiso GmbH ist als offizieller Partner der Odoo S.A. berechtigt, diese Module anschließend weiterzuveräußern.
Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen sind der beiderseits digital unterzeichnete Vertrag oder die digitale Auftragsbestätigung der Labiso GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbart haben oder die Labiso GmbH sie in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung oder Bestätigung durch die Labiso GmbH in Textform.
§ 4 Hosting von Odoo
Die Labiso GmbH bietet ihren Kunden das Hosting von Odoo an. Die Odoo-Infrastruktur der Labiso GmbH läuft auf deutschen Servern.
Die Hosting-Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Die Hosting-Gebühren sind jährlich im Voraus zu entrichten.
Die Labiso GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Daten und Informationen, die der Kunde auf dem gehosteten Odoo-System speichert oder verarbeitet. Der Kunde ist allein für die Rechtmäßigkeit und den Datenschutz dieser Inhalte verantwortlich.
Die Labiso GmbH behält sich das Recht vor, die Odoo-Infrastruktur und die Hosting-Dienstleistungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern, um eine optimale Leistung und Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten.
Die Labiso GmbH behält sich das Recht vor, das Hosting von Odoo für den Kunden zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB oder sonstige Vereinbarungen mit der Labiso GmbH verstößt. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Für detaillierte Informationen zu Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten, Datensicherung, Störungsmeldungen und Service Level Agreements (SLAs) verweisen wir auf unser separates SLA-Dokument, das unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.labiso.de/knowledge/article/582
Die in diesem SLA-Dokument festgelegten Bedingungen sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung für das Hosting von Odoo.
Die Labiso GmbH behält sich das Recht vor, die SLAs gemäß den im SLA-Dokument festgelegten Bedingungen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.
Die Garantien und Service Levels gelten nur für das gehostete Odoo-System und nicht für andere Dienstleistungen, die von der Labiso GmbH angeboten werden, wie z. B. individuelle Software-Entwicklungen oder Beratungsdienstleistungen.
§ 5 Rechte und Lizenzen
Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software Odoo Enterprise liegen bei der Odoo S.A. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Labiso GmbH entsprechende Verwertungs- und Nutzungsrechte.
Programmiert die Labiso GmbH über ihre beratende Tätigkeit hinaus im Rahmen des Vertragsverhältnisses im Kundenauftrag eine seinen Wünschen entsprechende Software oder Module, wird dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare und zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Software eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, zu modifizieren oder zu kopieren. Der Kunde hat nur das Recht, die Software in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen Bedingungen zu nutzen. Das Eigentumsrecht verbleibt bei der Labiso GmbH.
Die Labiso GmbH ist als offizieller Partner der Odoo S.A. berechtigt, die individuell programmierte Software oder Module an andere Kunden weiterzuveräußern.
Der Labiso GmbH steht in den Fällen, in denen der Kunde nicht im Besitz einer gültigen Odoo Enterprise Lizenz ist und diese auch nicht beabsichtigt zu erwerben, ein Rücktrittsrecht zu.
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehend genannten Regelungen hat der Kunde der Labiso GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts zu zahlen.
§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen und Leistungsort
Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Labiso GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die Labiso GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Labiso GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hindernisgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in dem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z. B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht leistet oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Labiso GmbH der Leistungsort.
§ 7 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (außer in Notfällen mindestens zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
§ 8 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung erfolgt aufgrund individueller Vereinbarung zwischen der Labiso GmbH und dem Kunden. Der Kunde kann zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Abrechnung nach Stunden/Tagessätzen: Die Labiso GmbH und der Kunde vereinbaren die Abrechnung nach Stunden oder Tagessätzen, wobei die Preise dem Angebot der Labiso GmbH zu entnehmen sind. Die Rechnungsstellung für alle im Laufe eines Monats erbrachten Leistungen erfolgt jeweils zum ersten Tag des darauffolgenden Monats.
- Erwerb von Success-Paketen: Der Kunde erwirbt sogenannte Success-Pakete bei der Labiso GmbH, für deren Kauf er eine Rechnung erhält. Die Preise sind dem Angebot der Labiso GmbH zu entnehmen. Die Labiso GmbH erbringt ihre Leistung, bis die vom Kunden erworbenen Success-Pakete aufgebraucht sind. Die erworbenen Success-Pakete sind innerhalb von 12 Monaten einzusetzen und Leistungen der Labiso GmbH in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf der 12 Monate verfallen die Pakete.
Die erbrachten Dienstleistungen werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Jeder angefangene Zeitraum wird vollständig berechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde kann nur mit von der Labiso GmbH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Labiso GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
Nach Auftragserteilung ist vom Kunden eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 500 €, zu leisten. Bei länger andauernden Projekten, die in mehreren Rechnungen abgerechnet werden können, wird diese Anzahlung von der ersten Rechnung abgezogen. Bei Zahlungsverzug kann der Auftrag ausgesetzt oder storniert werden, und bei Auftragsstornierung nach erfolgter Anzahlung wird diese als Ausgleich für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn einbehalten.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
In dem Fall, dass die Labiso GmbH dem Kunden eine Software oder ein Modul programmiert, ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung unverzüglich ab Lieferung oder Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet jedes Modul vor Installation in sein Produktivsystem gründlich auf Verwertbarkeit in der konkreten Situation und gibt es nach Untersuchung, aber vor Installation frei.
Der Kunde ist verpflichtet, der Labiso GmbH auf eigene Kosten einen Administrator-Account für die Odoo Enterprise Datenbank bereitzustellen, damit die Konfiguration und Beratung ermöglicht wird und im System nachgewiesen werden kann, welcher Benutzer welche Arbeiten vorgenommen hat. Die Mitarbeiter der Labiso GmbH werden dann ausschließlich mit dem eigens dafür eingerichteten Account arbeiten. Eine Mitbenutzung des Accounts des Kunden ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, einen einzigen Ansprechpartner (Single Point of Contact, SPOC) zur Verfügung zu stellen. Dieser SPOC fungiert als Hauptkommunikationskanal zwischen dem Kunden und der Labiso GmbH. Alle Mitteilungen, Informationen, Anfragen und sonstige Kommunikation bezüglich des Projekts sollen ausschließlich zwischen der Labiso GmbH und dem benannten SPOC stattfinden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der SPOC entsprechend verfügbar und ermächtigt ist, Entscheidungen im Namen des Kunden zu treffen. Der Kunde muss der Labiso GmbH alle notwendigen Kontaktinformationen des SPOC bereitstellen und eventuelle Änderungen an diesen Informationen unverzüglich mitteilen.
§ 10 Sachmängel
Programmiert die Labiso GmbH auf Wunsch des Kunden eine Software oder Module, hat diese bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software und Modulen dieser Art übliche Qualität, sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. Ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
Bei Sachmängeln darf die Labiso GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Labiso GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software oder Modulen, die den Mangel nicht haben, oder dadurch, dass sie Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind mindestens drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation der Software oder des Moduls ist Aufgabe des Kunden.
Der Kunde unterstützt die Labiso GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere die auftretende Problematik konkret beschreibt, die Labiso GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Labiso GmbH kann die Mängelbeseitigung auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Labiso GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
Die Labiso GmbH kann eine Vergütung für Mehraufwendungen verlangen, die daraus resultieren, dass die Software oder die Module verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurden. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mängelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Kunden.
Wenn die Labiso GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
§ 11 Rechtsmängel
Die Labiso GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Labiso GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
Der Kunde unterrichtet die Labiso GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Die Labiso GmbH unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Ansprüche des Dritten durch Beratung und Information.
§ 12 Haftung
Die Labiso GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie.
- Grobe Fahrlässigkeit: Haftung in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Einfache Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten: Haftung in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Ausschluss: Die Haftung für Schäden, die aus dem Einsatz und der Nutzung der Software entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Labiso GmbH zurückzuführen.
Der Labiso GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
Absatz 1 gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.
§ 13 Verjährung
Die Ansprüche aus dem Dienstleistungsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie oder Arglist gilt Satz 1 nicht.
§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz
Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der Labiso GmbH, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Labiso GmbH.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
Die Labiso GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 15 Labidoo Product Suite
Für die Nutzung der Labidoo Product Suite muss ein bestehendes Lizenzabonnement mit der Labiso GmbH bestehen, das pro Nutzer fällig ist. Das Abonnement muss gültig sein, damit die Nutzung erlaubt ist.
Wenn das Abonnement endet oder gekündigt wird, wird Labidoo aus der Datenbank entfernt und der Quellcode vom Server gelöscht.
Labidoo darf ausschließlich auf den Servern der Labiso GmbH betrieben werden. Eine Nutzung auf den Servern des Kunden (On-Premise) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Labiso GmbH erlaubt.
Wenn die Labiso GmbH die On-Premise-Nutzung von Labidoo genehmigt, muss ein Management-Vertrag bestehen, der die Verwaltung des Odoo-Servers durch die Labiso GmbH sicherstellt. Der Odoo-Server muss an die Infrastruktur und die automatischen Management-Tools der Labiso GmbH angeschlossen sein.
Bei Beendigung des Labidoo-Abonnements müssen alle Code-Referenzen auf dem On-Premise-Server gelöscht werden.
Die Labiso GmbH behält sich das Recht vor, Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Code-Referenzen nach Beendigung des Abonnements gelöscht wurden.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere via E-Mail.
Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und Gleichgestellten der Sitz der Labiso GmbH.
Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de) anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.